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Unser FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht in Erlangen

Als Fachanwalt für Erbrecht in Erlangen stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um die Vermögensnachfolge kompetent zur Seite. Die folgenden Fragen geben Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Themen.

Was regelt das Erbrecht im Wesentlichen?

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen einer verstorbenen Person. Es bestimmt, wie das Vermögen (Nachlass) auf die Erben übergeht, wenn jemand stirbt. Dies umfasst sowohl die Rechte als auch die Pflichten, die mit dem Nachlass verbunden sind, und stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers berücksichtigt wird oder, falls kein Testament vorliegt, die gesetzliche Erbfolge greift.

Wer ist gesetzlicher Erbe, wenn kein Testament vorliegt?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Gemäß dem deutschen Erbrecht sind der Ehepartner und die Kinder des Verstorbenen die primären gesetzlichen Erben. Sollten keine Kinder vorhanden sein, rücken die Eltern und Geschwister in der Erbfolge nach. Die genaue Erbquote hängt dabei vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad und dem Güterstand des Ehepaares ab.

Was ist ein Pflichtteil im Erbrecht?

Ein Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch bestimmter naher Angehöriger am Erbe, auch wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Pflichtteilsberechtigt sind in Deutschland die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehepartner und unter bestimmten Umständen die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Wie kann ich sicherstellen, dass mein letzter Wille rechtlich gültig ist?

Um die rechtliche Gültigkeit Ihres letzten Willens sicherzustellen, gibt es zwei Hauptwege:

  • Handschriftliches Testament: Sie verfassen Ihr Testament vollständig handschriftlich, versehen es mit Datum und Ort und unterschreiben es eigenhändig.
  • Notarielles Testament: Sie lassen Ihr Testament von einem Notar beurkunden. Dies bietet zusätzliche Rechtssicherheit und ersetzt in vielen Fällen den späteren Erbschein.

Mündliche Verfügungen oder einfache Computerausdrucke sind in der Regel nicht rechtsgültig.

Was ist eine Erbschaftsteuererklärung und wann muss sie abgegeben werden?

Die Erbschaftsteuererklärung ist eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt über den Erwerb von Todes wegen. Sie muss abgegeben werden, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Die Aufforderung erfolgt in der Regel, sobald das Finanzamt Kenntnis von einem steuerpflichtigen Erwerb erlangt (z.B. durch Meldung des Nachlassgerichts). Es gibt verschiedene Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser variieren. Für Ehepartner beträgt der Freibetrag beispielsweise 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.

Was passiert, wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt?

Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, wird er so behandelt, als wäre er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht vorhanden gewesen. Das bedeutet, er verliert alle Ansprüche am Nachlass, einschließlich eines eventuellen Pflichtteilsanspruchs. Die Erbschaft geht dann an die Nächstberufenen in der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge über. Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form.

Was ist ein Berliner Testament und welche Besonderheiten hat es?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, das typischerweise von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet wird. Darin setzen sie sich in der Regel gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder oder andere Erben erst nach dem Tod des länger Lebenden den Nachlass erhalten sollen (Schlusserben). Die Besonderheit liegt darin, dass das Testament nach dem Tod des Erstversterbenden für den überlebenden Partner bindend sein kann und dieser es unter Umständen nicht mehr ändern kann. Dies dient der Absicherung des überlebenden Partners, kann aber pflichtteilsrechtliche Konsequenzen für die Kinder haben.

Kann ich mein Haus oder andere Vermögenswerte schon zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen, um Erbschaftssteuer zu sparen?

Ja, das ist unter Umständen eine sinnvolle Strategie, um Erbschaftssteuer zu sparen. Durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Wege der Schenkung können die Freibeträge für Schenkungen, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, mehrfach ausgeschöpft werden. Dies kann die spätere Erbschaftsteuerlast erheblich mindern. Eine solche "vorweggenommene Erbfolge" erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Beratung, um mögliche Risiken (z.B. Schenkungsrückforderungen) zu minimieren und die eigenen Bedürfnisse im Alter abzusichern.

Warum ist die frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht in Erlangen sinnvoll?

  • Die frühzeitige Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht in Erlangen ist aus mehreren Gründen äußerst vorteilhaft:
  • Vermeidung von Fehlern: Erbrecht ist komplex. Ein Fachanwalt hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke bei der Testamentsgestaltung oder der Nachlassabwicklung zu vermeiden.
  • Individuelle Lösungen: Basierend auf Ihrer persönlichen und finanziellen Situation entwickelt er maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Vermögensnachfolge.
  • Streitvermeidung: Durch klare und rechtssichere Regelungen im Vorfeld können Sie langwierige und kostspielige Erbstreitigkeiten unter Ihren Erben vermeiden.
  • Steueroptimierung: Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, erbschafts- und schenkungssteuerliche Optimierungspotenziale zu erkennen und zu nutzen.
  • Kompetente Vertretung: Im Falle von Erbstreitigkeiten oder bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vertritt er Ihre Interessen kompetent außergerichtlich und vor Gericht.

Ich hoffe, diese FAQ-Seite bietet Ihnen die gewünschten Informationen. Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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