Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Enterbt? Pflichtteil geltend machen! – Rechtsberatung im Großraum Nürnberg und Umgebung

Eine Enterbung im engsten Familienkreis ist heute nicht mehr eine Ausnahme. Enterbte Angehörige haben jedoch, sofern sie Pflichtteilsberechtigte sind, immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe, der Ihnen eine Mindestbeteiligung am Erbe naher Verwandter nach dem deutschen Erbrecht garantiert. Deshalb ist auch eine Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag im Regelfall keine vollständige Enterbung, weil immer der Pflichtteil bei Enterbung bleibt.

Pflichtteilsberechtigte sind nur die direkten Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel etc.) sowie der eigene Ehepartner. Ferner können auch die Eltern des Erblassers noch eine Pflichtteilsberechtigung haben, jedoch nur, wenn der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge hat. Dabei sind bei den Kindern sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder sowie auch Adoptivkinder pflichtteilsberechtigt, nicht jedoch Stiefkinder oder Pflegekinder. Alle weiteren entfernteren Verwandten, wie z. B. Geschwister, Onkel Tanten, Nichten und Neffen haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Der Pflichtteilsanspruch ist ausschließlich ein Anspruch in Geld. Deshalb kann der Berechtigte auch nur einen Geldbetrag einfordern, der seinem Anteil entspricht. Jedoch ist der Erbe verpflichtet, dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass zu geben, damit dieser überhaupt seinen Anteil berechnen kann. Hierbei kann er die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen und auch eine Überprüfung. Grundsätzlich muss er auch seinen Anspruch bei den rechtmäßigen Erben einfordern. Will man als Berechtigter seinen Pflichtteil einfordern, so muss er dies innerhalb von 3 Jahren nachdem man Kenntnis über den Erbfall und den Anspruch erlangt hat. Hierbei beginnt diese Frist mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen, indem er Kenntnis erlangt hat.

Wird ein gesetzlicher Erbe von einer Erbschaft durch eine Enterbung ausgeschlossen, muss er sich zunächst einmal über seine Rechte kundig machen. Dabei kann ein erfahrener Fachanwälte für Erbrecht helfen. Er kann seinen Mandanten zunächst über dessen Pflichtteilsrecht beraten und ihn über den Pflichtteilsanspruch aufklären. Natürlich muss er seinen Mandanten dabei unterstützen, von dem Erben eine zuverlässige Auskunft zum Nachlass zu bekommen und für ihn den Pflichtteilsanspruch zu berechnen und einfordern.

Die Praxis zeigt, dass es hierbei vielfältige Probleme geben kann. Wir vertreten Sie vehement aber auch mit gesundem Menschenverstand,  um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sie benötigen Rechtsbeistand? Wir beraten & vertreten Sie gern.

0913 169 5600
Zum Seitenanfang