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PFLICHTTEIL UND PFLICHTTEILSRECHT - Ihre Anwälte im Raum Erlangen

Das Pflichtteilsrecht ist das am meisten praxisrelevante und zugleich streitträchtigste Teilgebiet des Erbrechts. 

Gerade Erblasser in zweiter Ehe hinterlassen oft durch entsprechende Verfügungen im Testament pflichtteilsberechtigte Personen. Rechtsanwalt Gerhard Meyer klärt für Sie alle Fragen zum Pflichtteil und hilft Ihnen in Erlangen, Nürnberg, Neustadt/Aisch und Umgebung, Ihre Ansprüche (falls nötig auch vor Gericht) geltend zu machen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt und wie hoch ist der Pflichtteil?

Leibliche Kinder oder adoptierte Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner des Erblassers sind stets pflichtteilsberechtigt. Entferntere Abkömmlinge, also Enkel, Urenkel usw. und die Eltern des Erblassers sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn kein Abkömmling, der sie im Fall der gesetzlichen Erbfolge ausschließen würde, den Pflichtteil verlangen kann. Bei Unklarheiten und Fragen berät Sie unsere Kanzlei für Erlangen und Umgebung gerne.

Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Im Gegensatz zum Erben wird der durch Verfügung von Todes wegen ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte nicht Rechtsnachfolger des Erblassers bzw. Erbe. Ansprüche hinsichtlich des Vermögens des Erblassers hat er dennoch, und zwar durch einen gegen den oder die Erben gerichteten Anspruch auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe seines Pflichtteils.

Der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs wird der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes zugrunde gelegt. Der oder die Erben haben dem Pflichtteilsberechtigten beim Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.

Um eine Aushöhlung des Pflichtteils durch Schenkungen schon zu Lebzeiten zu unterbinden, ist gesetzlich bestimmt, dass der Pflichtteilsberechtigte in solchen Fällen von dem oder den Erben eine Ergänzung seines Pflichtteilsanspruchs verlangen kann, den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Unsere Kanzlei mit Standorten in Erlangen, Nürnberg und Neustadt/Aisch hilft Ihnen hier gerne weiter.


Streitfall Pflichtteil – wenden Sie sich an Ihre Anwaltskanzlei für Erlangen und Umgebung

Meist wird nicht um die Quote, sondern um die Höhe des Pflichtteils gestritten. Besonders problematisch ist dabei oft die Bewertung von Immobilien und Feststellungen bezüglich etwaiger Vorausempfänge. Wenden Sie sich in allen rechtlichen Fragen und im Falle von Streitigkeiten an Rechtsanwalt Gerhard Mayer.

Unsere Kanzlei mit Hauptsitz in Erlangen hilft z. B. bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsrechte, der Geltendmachung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs oder im Falle unberechtigter Pflichtteilsforderungen.

Sie benötigen Rechtsbeistand? Wir beraten & vertreten Sie gern.

0913 169 5600
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