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VERMÖGENSNACHFOLGE

Im Erbfall geht immer der gesamte Nachlass auf den oder die Erben über. Dies umfasst sowohl die Guthaben wie auch die Verbindlichkeiten. Der Erblasser kann frei entscheiden, ob er eine oder mehrere Personen als Erben einsetzt. Setzt er mehrere Personen ein, entsteht im Erbfall eine so genannte Erbengemeinschaft, welche in aller Regel auseinanderzusetzen ist. Letzteres führt in der Praxis häufig zu Streit.

Daneben kann der Erblasser bezüglich einzelner Vermögensgegenständen eine Regelung treffen, wonach eine Person einen bestimmten Gegenstand aus seinem Nachlass erhalten soll. Dies bezeichnet man als Vermächtnis. Diese begünstigte Person muss aber nicht gleichzeitig Erbe sein. Zu beachten ist aber, dass dadurch das Eigentum mit dem Erbfall jedoch nicht direkt an den Vermächtnisnehmer übergeht. Der Gegenstand steht zunächst dem oder den Erben als Eigentümer zu. Gegen diese hat der Vermächtnisnehmer aber einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums.

Es wird deutlich, wie viel Streitpotential ein Erbfall mit sich bringen kann. Kalkulationen, wonach bei Streitigkeiten über einen Nachlass bis zu 30 % der Erbmasse verloren gehen können, sind nicht überzogen. Dies zeigt, wie wichtig eine vernünftige Vermögensplanung zu Lebzeiten ist. Es geht nicht zuletzt auch darum, Streit zwischen den nächsten Angehörigen zu vermeiden.

Rechtsanwalt und Fachanwälte für Erbrecht Gerhard Meyer berät Sie in allen Fragen der Vermögensnachfolge. Eine ständige Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei gewährleistet die Berücksichtigung wichtiger steuerlicher Aspekte.

Es wird deutlich, wie viel Streitpotential ein Erbfall mit sich bringen kann. Kalkulationen, wonach bei Streitigkeiten über einen Nachlass bis zu 30 % der Erbmasse verloren gehen können, sind nicht überzogen. Dies zeigt, wie wichtig eine vernünftige Vermögensplanung zu Lebzeiten ist. Es geht nicht zuletzt auch darum, Streit zwischen den nächsten Angehörigen zu vermeiden.

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